Informationen/Hinweise für philippinische Mitbürger in Deutschland

Sie sind hier nach Deutschland gekommen, leben und arbeiten hier. Um das Leben, in ihrem Gastland angenehmer zu gestalten, haben wir hier einige Hinweise für Sie zusammengestellt. Die Hinweise/Informationen basieren auf Erfahrungen von Fragen die von philippinischen Mitbürgern immer mal wieder an uns gerichtet werden und sollen eine kleine Hilfestellung sein, unter anderem beim Verständnis des oft komplexen Umfeldes in dem wir alle leben.

Die nachfolgenden Links verweisen auf Webseiten die insbesondere für für die philippinische Community nützliche Informationen und/oder Hilfsangebote enthalten. Sollten Sie noch weitere nützliche Webseiten kennen die nützliche Hinweise geben, dann können Sie uns gerne über unsere Kontaktseite informieren.

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Wissenswertes zur Steuer-Identifikationsnummer (ldNr) 

Die ldNr ist ein 11-stelliges numerisches Identifikationsmerkmal, welches jeder steuerpflichtigen Person zugeteilt wird.

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) bleibt – in der Regel – ein Leben lang gültig und verändert sich nicht.

Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (ldNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Deshalb wird die IdNr verwendet, um der Finanzverwaltung Daten auf elektronischem Weg zu übermitteln. Gleichzeitig können verschiedene Datensätze, die zu einer Person gehören, zusammengefasst und die betroffene Person zweifelsfrei identifiziert werden.

Für die Vergabe der IdNr ist das Bundeszentralamt fiir Steuern (BZSt) zuständig. Dies geschieht bei den in Deutschland wohnenden Personen automatisch durch Übermittlung der Meldedaten von den Meldebehörden an das BZSt.

Auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben und ausschließlich Renteneinkünfte aus Deutschland beziehen, müssen Sie sich um Nichts kümmern. Ihr Rententräger ist verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres des Rentenbezugs dem Finanzamt eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln.

Hierfür benötigt der Rententräger Ihre IdNr. Sollte der Rententräger Sie um Mitteilung der IdNr bitten und Ihnen wurde noch keine IdNr zugeteilt, teilen Sie das bitte dem Rententräger mit. Dann wird der Rententräger den Datenaustausch mit dem BZSt beginnen, damit wird sichergestellt, dass Ihnen eine neue IdNr zugeteilt wird. Dieser Prozess verläuft maschinell unterstützt, so dass Sie keinen Einfluss ausüben oder den Ablauf beschleunigen können.

Steuernummer

Im Gegensatz zur IdNr. Wird die Steuernummer vom zuständigen Finanzamt des Wohnortes in der Regel mit der ersten Steuererklärung vergeben. Sie besteht aus 13 Ziffern und ist an das örtliche Finanzamt gebunden.

Das bedeutet: Ist nach einem Umzug ein anderes Finanzamt zuständig, erhalten Sie auch eine neue Steuernummer. Das gilt ebenfalls bei Heirat oder wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit anmelden.

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie u.a. auch zahlreiche Informationen zum Thema „Steuern“:  https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html

Hilfe bei Lohn- und Einkommensteuer-Erklärung (EkSt-Erklärung)

Hilfe bei Lohn- und EkSt-Erklärungen erhalten Sie bei dem Steuerberater ihres Vertrauens oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein, die es in jeder Stadt in Deutschland gibt.

Jeder dieser Vereine hat seine eigene Satzung, die vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden muss, damit der Verein eingetragen werden kann. Nur ein eingetragener Lohnsteuerhilfeverein ist berechtigt, eine Lohnsteuerberatung durchzuführen.

Bundesverband der Lohnsteuervereine:  https://www.bvl-verband.de/ Bundesweite Steuerberatersuche:   https://www.steuerberater.de/

Elektronische Steuererklärung  (ELSTER)

ELSTER steht für die EL ektronische ST euer ER klärung. Das bedeutet, Sie können Ihre Steuer-Erklärung am Computer machen.
Für Ihre Steuer-Erklärung müssen Sie ein Formular ausfüllen. Das Formular können Sie direkt am Computer ausfüllen. Ein Formular ist wie ein Frageblatt. Sie können das Formular direkt an das Finanzamt schicken. Das können Sie vom Computer aus machen.

Auch können Sie über ELSTER nach Geburt eines Kindes bei der Familienkasse direkt Online Kindergeld beantragen.

Die Nutzung von ELSTER setzt voraus das Sir sich auf über die Webseite ein Nutzerkonto anlegen. Hierzu folgen Sie den Hinweisen des Programms.

https://www.elster.de/eportal/start

Basisinformationen

Jeder der in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist führt über seinen Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung ab, wobei er Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils 50% des Beitrages zahlen.

Jeder deutsche Staatsbürger besitzt eine Rentenversicherungsnummer, die ihn sein gesamtes Leben begleitet. Wer als deutscher Staatsbürger geboren wird, bekommt diese Nummer bereits bei der Geburt zugeteilt.

Die Rentenversicherungsnummer (RV-Nummer) ist identisch mit der früher verwendeten Sozialversicherungsnummer und ist auf dem Sozialversicherungsausweis auf der rechten Innenseite zu finden.

Renteninformation für Versicherte

Die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung erhalten ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation auf dem Postweg. Die Renteninformation soll einen Überblick über die Rentenanwartschaft und die spätere Altersrente vermitteln.

Kontenklärung

Eine Kontenklärung hilftdabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Bei der Deutschen Rentenversicherung (siehe Webseite) erfahren sie alles über Kontenklärung

Umfassende Informationen zu allen Belangen der Rentenversicherung und Antragformulare sowie Informationsbroschüren, auch z.B. über den Bezug deutscher Rentenleistungen für ausländische Arbeitnehmer, die wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html

Über die Webseite der deutschen Rentenversicherung können Sie auch kostenlose Beratungsleistungen bei Niederlassungen der Rentenversicherung vereinbaren. Bitte dabei die Rentennummer angeben.

Formulare finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Formularsuche/formularsuche_node.html

Deutsch / Philippinisches Sozialversicherungsabkommen (Rente)

Deutsche Rente auf den Philippinen

Wenn Sie in Deutschland Rentenansprüche bei einem deutschen Rentenversicherungsträger erworben haben und wieder auf die Philippinen zurückkehren wollen, dann können Sie sich die deutsche Rente auch auf den Philippinen auszahlen lassen.

Basis dafür ist das zwischen Deutschland und den Philippinen geschlossene Sozialversicherungsabkommen über soziale Sicherheit vom 19.09.2014. Danach können deutsche Renten auf den Philippinen und philippinische Renten in Deutschland beantragt und durch die zuständigen Rentenversicherungsträger ausgezahlt werden.

Eine informative Broschüre (Nr. 779) dazu finden können Sie im Downloadbereich der deutschen Rentenversicherung herunterladen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Broschueren/Broschueren_Ausland/broschueren_ausland.html

Informationen zu dem Verfahren auf den Philippinen und zum Antragsverfahren finden Sie unter folgendem Link:

https://manila.diplo.de/ph-de/service/-/1691018#:~:text=Rentenberechtigte%20sollten%20vorrangig%20diese%20Stellen,des%20Rentenempf%C3%A4ngers%20ist%20dabei%20unerl%C3%A4sslich.

Rente von der philippinischen Rentenversicherung in Deutschland

Sofern Sie in Deutschland leben und Rentenansprüche von der philippinischen Rentenversicherung erworben haben, können Sie diese über die deutsche Rentenversicherung beantragen. Das Antragsformular „A7620-00“ mit Erläuterungen finden Sie über die Formularsuche auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Formularsuche/formularsuche_node.html

Pflichtversicherungen

Krankenversicherung
Die meisten Arbeitnehmer sind Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Neben dem Anspruch auf ambulante, dentale und stationäre Behandlung beinhaltet die Pflichtmitgliedschaft auch einen Anspruch auf Krankengeld – also der Lohnfortzahlung nach 6 wöchiger Arbeitsunfähigkeit. Verdienen Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 59.850 Euro im Jahr / monatlich 4.987,50 Euro), werden Sie „Freiwilliges Mitglied‘ in der GKV; es besteht dann eine prinzipielle Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV) mit Vor- und Nachteilen. Irgendwo müssen Sie krankenversichert sein, denn das ist seit 2011 gesetzliche Pflicht in Deutschland.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer-Anteil wird durch den Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen und an die Krankenkasse gezahlt. Man kann die Krankenkasse wählen, die man für gut hält – auch wenn manche Betriebe es gern sehen, wenn aus Vereinfachungsgründen alle Mitarbeiter bei der gleichen Kasse versichert sind.

Da die Beiträge inzwischen staatlich festgelegt werden und die Leistungen größtenteils ebenfalls, kann man sich bei der Kassenwahl nach Service, Verfügbarkeit, örtlicher Präsenz oder anderen Kriterien richten.

Weitere gesetzliche Versicherungen für Arbeitnehmer in einem sozialversicherten Arbeitsverhältnis sind die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gkv.html

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/

Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese ist ebenfalls eine Pflichtversicherung, falls Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland zulassen wollen.

Der Schutzumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung kann im Rahmen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden.

Angebote dazu finden Sie bei Versicherungsagenturen und auf den Webseiten diverser Anbieter. Zum Vergleich von Preisen und Leistungen bieten sich Vergleichsportale im Web oder Verbraucherberatungen an. 

Hundehaftpflichtversicherung
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in fast allen Bundesländern Pflicht, wenn Sie einen Hund halten wollen.

Wichtige freiwillige Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung
Für Schäden, die man gegenüber anderen anrichtet, ist eine Privathaftpflichtversicherung sehr wichtig. Auch wenn das Wort „Pflicht“ darin vorkommt, ist es keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Dennoch ist sie sehr, sehr wichtig, denn man haftet für Schäden in unbegrenzter Höhe und fast lebenslang. Seit einigen Jahren bieten verschiedene Anbieter einer Privathaftpflichtversicherung sogar Schutz für den umgekehrten Fall an: Dass jemand Sie schädigt, jedoch selbst nicht in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen. Das nennt sich Ausfalldeckung.

Für viele Bereiche reicht eine Privathaftpflichtversicherung nicht aus und ein Zusatzbaustein oder ein separater Vertrag werden notwendig; das gilt beispielsweise für vermieteten Haus- und Grundbesitz, für Bauherren, für die Haltung von Hunden oder Pferden, die Tätigkeit als Lehrer, Selbstständiger, Jäger, Halter eines Bootes, KFZ… – die Liste ist lang!

Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Arbeitskraft stellt für die meisten Arbeitnehmer ihr größtes Vermögendar (Rechenweg: Bruttogehalt x 12 Monate x Jahre bis zur Altersrente) und sollte daher auch mit entsprechendem Vorrang abgesichert werden. Das erfolgt in aller Regel durch eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei beiden Versicherungen kann man sich nicht selbst aussuchen, wann man sich versichert: Nur wessen Gesundheitshistorie aus Sicht des Versicherers in Ordnung ist, hat überhaupt die Chance auf einen vernünftigen Vertrag: Also versichern, so lange man gesund genug ist – auch, wenn das Thema noch weit weg erscheint.

Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen unterstützen ihre Versicherten wenn diese Ihre Rechte mit anwaltlicher bzw. gerichtlicher Hilfe durchsetzen möchten durch Übernahme der vertraglich vereinbarten Kosten. 

Angebote dazu finden Sie bei Versicherungsagenturen und auf den Webseiten diverser Anbieter. Zum Vergleich von Preisen und Leistungen bieten sich Vergleichsportale im Web oder Verbraucherberatungen an. 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/rechtsschutzversicherung-ueberfluessig-oder-sinnvoll-32194

Sonstige freiwillige Versicherungen

Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann sehr wichtig sein, wenn Sie ins

Ausland reisen, weil die Gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen nicht alle Kosten, beispielsweise auch für Rückholung, übernehmen.

Krankenzusatzversicherung
Eine Krankenzusatzversicherung für Krankenhausaufenthalt, Chefarztbehandlung, evtl. Heilpraktiker, Zahnersatz. Warum? Weil bei schweren Erkrankungen oder Unfällen keine Chance aus finanziellen Gründen ausgelassen werden sollte, eine möglichst schnelle und vollständige Genesung sicherzustellen; Heilpraktikerbehandlungen, weil sie von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden; Zahnersatz wird mit zunehmenden Alter ein Thema werden.

Sachversicherungen
Absicherung des bereits erreichten Hab und Guts‘, um es im Schadensfall nach Möglichkeit nicht ersatzlos zu verlieren (z.B. Gebäudeversicherung falls Eigentum vorhanden ist, Teilkasko-, oder Vollkaskoversicherung für wertvollere PKW, Diebstahlversicherung für wertvolle Fahrräder, Hausratversicherung immer – allein schon wegen Wasserschäden.) Grundsatz: Je weniger Vermögen Sie haben, um einen Schaden selber ersetzen zu können, desto umfangreicher sollten Sie versichert sein.

Sozialämter der Städte und Gemeinden
Sozialämter unterstützen generell Menschen die in eine Notlage geraten sind. Sie prüfen on Antragsteller ihr Leben nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Ist dies nicht möglich, dann gewährt das Sozialamt geeignete Hilfen um das Existenzminimum der Menschen sicherzustellen. Übernommen werden z.B. Kosten für Lebensunterhalt, Wohngeld, Mietkosten und weitere Ausgaben.

Sozialämter finden Sie in allen Städten und Gemeinden. Bei Gemeinden ohne eigenes Sozialamt gibt es in der Regel Ansprechpartner die weiterhelfen.

Sozialverband VdK
Der VdK informiert über seine Aufgaben und das Sozialrecht sowie sein Beratungsangebot u.a. bei Problemen mit Sozialversicherungsträgern, der Rente, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und dem Schwerbehindertenrecht.

Auf der Webseite finden Sie auch eine Beratungsstellensuche um eine Beratungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes zu finden.

https://www.vdk.de/deutschland/?dscc=ok

Caritasverband
Die Caritas bietet zahlreiche Hilfsangebote zur Beratung, Pflege und Betreuung. Auf der Webseite finden Sie ein Verzeichnis der Caritas-Dienste und Einrichtungen in der Nähe ihres Wohnortes.

https://www.caritas.de/

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Auf seinem Internet-Portal informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter anderem auch umfangreich über sozialpolitische Themen.

Unter „Soziales“ und „Service“ finden Sie zahlreiche Informationen, Broschüren und einschlägige Gesetzestexte.

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Webseite des Bundesfamilienministeriums bietet zahlreiche Informationen und Publikationen zu den Bereichen „Familie“, „Senioren“, „Gleichstellung“, „Kinder und Jugend“ und „Freiwilliges Engagement“ an.

https://www.bmfsfj.de/

Senioren-Ratgeber
Internetportal Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG mit zahlreichen Tips und Hinweisen für aktives Leben , Gesundheit, Ernährung, Wohnen und Pflege . Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie in Ihrer Apotheke.

https://www.apotheken-umschau.de/unsere-marken/senioren-ratgeber/

Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Startseite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Unter dem Menüpunkt „Medienangebot“ finden Sie u.a. die Broschüren „Sicher zu Hause“ und „Sicher Leben“ die insbesondere für ältere Menschen wertvolle Hinweise enthalten sowie zur Internetkriminalität..

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

Philippine Embassy in Berlin
Luisenstraße 16
10117 Berlin
Tel.-Nr.: +49(0) 30 864 9500
Notfallnummer/Hotline: +49 (0) 30 173 521 5703

E-Mail: info@philippine-embassy.de

http://philippine-embassy.de/


PHILIPPINISCHES GENERALKONSULAT IN FRANKFURT AM MAIN

WestendCarree , Grüneburgweg 16-18, 1OG
60322, Frankfurt am Main, Deutschland
Tel.-Nr.: +49 69 870066900
Fax-Nr.: +49 69 870066929
Hotline: +49 151 62487425
ATN-Nr.: +49 15153546841

E-Mail: Frankfurt.pcg@dfa.gov.ph ; frankfurtpcg.consular@dfa.gov. Ph 

Website: https://frankfurtpcg.de/

Honorarkonsulate

Baden-Württemberg

Honorarkonsul der Republik der Philippinen, Baden-Württemberg

Königstraße 28, 70173 Stuttgart
Tel: +49 (711) 16445 268
Telefax: +49 (711) 16445 100

 E- Mail: bw-hc@philippine-embassy.de

Axel Neumahr
Konsul ad honorem

Rhodaliza Steegmaier
Konsularischer Assistent

Bayern
Honorarkonsul der Republik der Philippinen, Bayern
Habenschadenstraße 16
82049 Pullach/München, Deutschland
Tel: +49 89 72444850-80

E- Mail: hc.bavaria@philippine-embassy.de

Stefan Detig
Konsul ad honorem